Jeder, der eine Solaranlage auf seinem Dach hat, kann seinen Strom mit anderen Personen teilen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes (Loi du 9 juin 2023 modifiant la Loi du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché de l’électricité), können die Besitzer von Erzeugungsanlagen nun beschließen, ihre überschüssige elektrische Energie nicht direkt in das Stromverteilungsnetz einzuspeisen, sondern stattdessen einer Verteilgruppe beizutreten und ihren Strom mit Anderen zu teilen, d.h. mit unmittelbaren Nachbarn oder mit Personen, die weiter entfernt wohnen.
Damit dies funktioniert, bedarf es klarer Regeln, die insbesondere festlegen :
- wie und zwischen wem Strom geteilt werden kann;
- wie die Aufteilung innerhalb einer Verteilgruppe berechnet wird;
- die Pflichten und Rechte der:
- Verbraucher;
- Betreiber von Erzeugungsanlagen;
- Betreiber von Verteilernetzen (im Folgenden „Netzbetreiber“);
- Energiegemeinschaften.
All diese Regeln, Rechte und Pflichten sind in den Artikeln 8ter und 8quater des Gesetzes (Loi du 9 juin 2023 modifiant la Loi du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché de l’électricité) festgelegt.
Das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) hat den Rahmen festgelegt, in dem die Mitglieder einer Verteilgruppe ihre elektrische Energie untereinander teilen können: