Jede Verteilgruppe – sei es ein AC, ein CA oder ein CE – benötigt eine Person oder Organisation, die sie gegenüber dem Netzbetreiber vertritt und die Verteilung des geteilten Stroms organisiert.
Diese Rolle kann von einem Mitglied der Verteilgruppe selbst übernommen werden.
Sie kann jedoch auch einem professionellen Unternehmen übertragen werden – einem sogenannten „Organisator des Teilens“.
Der „Organisator des Teilens“ ist nicht zwangsläufig eine zusätzliche Funktion neben der des Repräsentanten einer Verteilgruppe, sondern eine von zwei Möglichkeiten, diese Rolle zu übernehmen.
Jede Verteilgruppe – AC, CA oder CE – kann frei entscheiden, ob sie den Repräsentanten aus den eigenen Reihen bestimmt oder diese Aufgabe gegen Entgelt einem professionellen Unternehmen überträgt.
Übernimmt ein Unternehmen diese Rolle gewerblich und kommerziell, gilt es als „Stromversorgungsunternehmen“ im Sinne des Stromgesetzes und unterliegt somit der Aufsicht der Regulierungsbehörde (ILR).
Ein solches Unternehmen muss sich zuvor über ein spezielles Online-Formular bei dem ILR registrieren:
[Die Internet-Adresse für dieses Online-Formular wird in Kürze veröffentlicht]